Religion und Kirche

Katholisches Arbeitsrecht erlaubt nun auch neue Heirat und Homoehen

Wie die Deutsche Bischofskonferenz am Dienstag in Bonn mitteilte, beschloss die Vollversammlung des Verbands der Diözesen Deutschlands mit der erforderlichen Mehrheit eine entsprechende Neufassung des kirchlichen Arbeitsrechts.

Bonn (AFP) – Eine Homoehe oder eine neue Hochzeit nach der Scheidung sind für die etwa 800.000 Beschäftigten der katholischen Kirche in Deutschland kein Grund mehr für eine Kündigung. Wie die Deutsche Bischofskonferenz am Dienstag in Bonn mitteilte, beschloss die Vollversammlung des Verbands der Diözesen Deutschlands mit der erforderlichen Mehrheit eine entsprechende Neufassung des kirchlichen Arbeitsrechts. Jedes Bistum muss dies einzeln umsetzen, damit die Regeln rechtskräftig werden.

Homoehen galten im Arbeitsrecht als Loyalitätsverstoß

Im Januar 2022 outeten sich über hundert Mitarbeitende der katholischen Kirche in Deutschland als LGBTIQ+. Dieses Buch bündelt einige ihrer Erfahrungen und gibt Antworten auf existenzielle Fragen: Was heißt es als nicht binäre Person für ein katholisches Bistum zu arbeiten? Was macht es mit einem Priester, wenn er sein Schwulsein verheimlichen muss? Dazu erklären Expertinnen und Experten, welche psychischen Auswirkungen es haben kann, wenn sie in der katholischen Kirche ihre sexuelle Orientierung und geschlechtliche Identität verstecken müssen. Das gemeinsame Ziel: Ein drängender Appell für eine »Kirche ohne Angst«, in der Menschen offen und ehrlich ihre Identität leben können.
Buchtipp: Out in Church

In den vergangenen Jahrzehnten führte das im Unterschied zum allgemeinen Arbeitsrecht bisher auch in die private Lebensführung eingreifende katholische Arbeitsrecht immer wieder zu Kündigungen und Versetzungen. So führte ein Chefarzt eines katholischen Krankenhauses aus Düsseldorf einen jahrelangen Rechtsstreit, weil ihm wegen einer neuen Ehe gekündigt worden war. Homoehen galten als Loyalitätsverstoß oder Kündigungsgrund – die Initiative Out in Church machte hier zu Jahresbeginn etliche Fälle öffentlich, wo dies zu massiven Nachteilen katholischer Beschäftigter geführt hatte.

Die neue sogenannte Grundordnung des kirchlichen Diensts reformiert die seit 2015 geltende Grundordnung. Neuerdings entzieht sich nun der Kernbereich privater Lebensgestaltung dem Zugriff eines katholischen Arbeitgebers. Die Zugehörigkeit zur katholischen Kirche ist nach dem neuen Recht nur dann ein Kriterium bei der Einstellung, wenn sie für den jeweiligen Posten nötig ist – also etwa für Seelsorger. Allerdings bleibt der Austritt aus der katholischen Kirche ein Ausschlusskriterium für eine Anstellung oder sogar ein Kündigungsgrund. Dasselbe gilt für eine kirchenfeindliche Betätigung.

ZdK begrüßt Neuerungen

Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) begrüßte die Neuerungen im kirchlichen Arbeitsrecht. Von einem „überfälligen Schritt“ sprach ZdK-Präsidentin Irme Stetter-Karp. Entscheidend sei „die nun vorbehaltlose Akzeptanz der sexuellen Identität“ kirchlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Arbeitsrecht. „Die Wahl der Lebensform soll künftig weder ein Einstellungshindernis noch ein Kündigungsgrund sein“, erklärte das ZdK.

ran/cfm

© Agence France-Presse

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